Erste Streaming-Abmahnungen!

Nachdem bereits die Kanzlei GGR Rechtsanwälte sowie der Kollegen Hoesmann über erste Abmahnungen wegen Streaming informierte, erreichen auch mich erste Anfragen.

Es geht es um den Vorwurf, dass der Anschlussinhaber ein Werk des Schweizer Unternehmens The Archive AG aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung über eine Internetplattform angesehen haben soll. In dem von der Kanzlei Urmann und Collegen versandten Abmahnschreiben soll die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 250,00 EUR gefordert worden sein.

Wie die Ermittlung der IP-Adresse erfolgt sein soll, ist bislang ebenso unbekannt wie der Beschluss des LG Köln gem. § 101 Abs. 9 UrhG.

Bislang ist umstritten, ob das Betrachten eines Films via Streaming eine Urheberrechtsverletzung darstellt oder nicht.

Wegen der derzeit noch ungeklärten Rechtslage sollten diese Abmahnungen durchaus ernst genommen werden.

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