Wachstum bei Audio-Streaming

Die deutsche Musikindustrie nahm im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 783,2 Millionen Euro ein. Dies geht aus dem Halbjahresreport 2019 des Bundesverbandes Musikindustrie hervor.

Umsatzstärkstes Format und Wachstumstreiber ist das Audio-Streaming, hier konnte ein Zuwachs um 27,7 % erreicht werden.

66 % des Gesamtumsatzes im ersten Halbjahr wurden im Digitalgeschäft erzielt. Dieser lässt sich weiter wie folgt unterteilen:

  • Audio-Streaming: 56,4 %
  • Download á la carte (Download-Tracks, Download-Bundles, Download-Musikvideos): 6,6 %
  • Digital sonstiges (z.B. Realtones, Video-Streaming): 3,0 %.

Das physische Geschäft ging dagegen weiter zurück (um 11 %) und erreicht nur noch 34 % des Gesamtumsatzes. Die Einnahmen aus dem Verkauf von CDs gingen um 11,7 % zurück. Allerdings konnte der Verkauf von Vinyl-Alben um 7,4 % zulegen. Der Anteil dieses analogen Mediums machte damit 4,4 % des Gesamtumsatzes aus.  

Abmahnung Astragon Entertainment GmbH „The Hunter: Call of the Wild“ (Computerspiel)

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann für die Firma Astragon Entertainment GmbH wegen des angeblichen Verbreitens der Software

“The Hunter: Call of the Wild“

vor.

Die Kanzlei NIMROD fordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. In der Abmahnung wird weiter ausgeführt, dass ein Lizenzschaden in Höhe von bis zu 5.000,00 EUR durchsetzbar sei.

Zudem wird ein Freistellungsanspruch der Aerosoft GmbH hinsichtlich der Anwaltskosten in Höhe von 672,50 EUR berechnet: hierzu wird ein Gegenstandswert von 6.000,00 EUR (Unterlassung 1.000,00 EUR + Schadensersatz 5.000,00 EUR) angesetzt und unter Berücksichtigung einer 1,5 Geschäftsgebühr nach VV RVG 2300 sowie einer Pauschale für Post und Telekommunikation nach VV RVG Nr. 7002 schließlich ein Gesamtbetrag in Höhe von 672,50 EUR netto genannt.

Im weiteren Verlauf des Abmahnschreibens wird ein zeitlich befristetes Vergleichsangebot in Höhe von 850,00 EUR zur Abgeltung aller Ansprüche der Astragon Entertainment GmbH unterbreitet.

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

Abmahnung Aerosoft GmbH „Fernbus Simulator“

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann für die Firma Aerosoft GmbH wegen des angeblichen Verbreitens der Software

“Fernbus Simulator“

vor.

Die Kanzlei NIMROD fordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. In der Abmahnung wird weiter ausgeführt, dass ein Lizenzschaden in Höhe von bis zu 5.000,00 EUR durchsetzbar sei.

Zudem wird ein Freistellungsanspruch der Aerosoft GmbH hinsichtlich der Anwaltskosten in Höhe von 1.336,90 EUR berechnet: hierzu wird ein Gegenstandswert von 35.000,00 EUR (Unterlassung 30.000,00 EUR + Schadensersatz 5.000,00 EUR) angesetzt und unter Berücksichtigung einer 1,5 Geschäftsgebühr nach VV RVG 2300 sowie einer Pauschale für Post und Telekommunikation nach VV RVG Nr. 7002 schließlich ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.336,90 EUR netto genannt.

Weiter wird ausgeführt, dass zum Zwecke der Abmahnung zunächst lediglich Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 6.000,00 EUR, mithin 551,00 EUR geltend gemacht würden.

Im weiteren Verlauf des Abmahnschreibens wird ein zeitlich befristetes Vergleichsangebot in Höhe von 475,00 EUR zur Abgeltung aller Ansprüche der Aerosoft GmbH unterbreitet.

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

Neil Young veröffentlicht Backkatalog über eigenen Streamingdienst

Neil Young veröffentlicht seinen vollständigen Backkatalog in höchstmöglicher Qualität.

Ab 01.12.2017 sollen über seinen eigenen Streamingdienst Xstream Music von der Seite neilyoungarchives.com unkomprimierte Master-Aufnahmen streambar sein. Es soll jeder Track, den er aufgenommen hat und alle Alben zu finden sein, die er je produzierte. Der Künstler verspricht auf seiner Facebook-Seite, dass die Aufnahmen in der „in der höchstmöglichen Qualität, die eure Maschinen ermöglichen“ geliefert werden.

Zum Start des Archivs soll der Zugriff zunächst gratis sein.

Filesharing-Abmahnungen Twentieth Century Fox Entertainment Germany GmbH und Studiocanal GmbH

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Firma Twentieth Century Fox Entertainment Germany GmbH wegen des angeblichen Verbreitens von den Filmwerken

“Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“

und

„Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste“ 

vor.

Neben der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines Lizenzschadens in Höhe von 1.200,00 EUR sowie die Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung (berechnet nach einem Gegenstandswert von 1.000,00 EUR für den Unterlassungsanspruch + 1.200,00 EUR für den Schadensersatzanspruch = 2.200,00 EUR) in Höhe von 281,30 EUR.

Ferner mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Firma Studiocanal GmbH wegen angeblichen Verbreitens des Filmwerkes

„Sicario“

ab.

In diesem Fall wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Lizenzschadens in Höhe von 600,00 EUR sowie die Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung (berechnet nach einem Gegenstandswert von 1.000,00 EUR für den Unterlassungsanspruch + 600,00 EUR für den Schadensersatzanspruch = 1.600,00 EUR) in Höhe von 215,00 EUR gefordert.

 

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

Bundesverband Musikindustrie: hohe Wachstumsdynamik beim Streaming

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) gab bekannt, dass der Umsatz aus Musikverkäufen nach ersten Hochrechnungen im Jahre 2015 erstmals seit 2009 wieder über 1,5 Milliarden Euro gelegen hat. Eine hohe Wachstumsdynamik hat sich beim Streaming gezeigt; hier wurde ein Zuwachs um 96,6% erreicht.

Die Downloadumsätze sind dagegen um 2,6% zurückgegangen, es wurden hiermit 15,7% des Gesamtumsatzes generiert – über Audio-Streaming bereits 13,8%.

Der Umsatz bei physischen Musikverkäufen – also CD, Schallplatte, DVD, Bluray- ging insgesamt zurück und macht 69,1% des Gesamtumsatzes aus. Vinyl legt jedoch erneut zu (Wachstum: 32,2%) und ist für 3,3% der Umsätze verantwortlich.

Weitere Informationen sowie eine grafische Aufbereitung der Zahlen gibt es hier.

Filesharing-Abmahnung Universum Film GmbH

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Firma Universum Film GmbH wegen des angeblichen Verbreitens eines Filmwerkes namens

“The Imitation Game – Ein streng geheimes Leben” 

vor.

Neben der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines Lizenzschadens in Höhe von 600,00 EUR sowie die Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung (berechnet nach einem Gegenstandswert von 1.000,00 EUR für den Unterlassungsanspruch + 600,00 EUR für den Schadensersatzanspruch = 1.600,00 EUR) in Höhe von 215,00 EUR.

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

Filesharing-Abmahnung Malibu Media LLC

Mir liegt eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Firma Malibu Media LLC wegen des angeblichen Verbreitens eines Filmwerkes namens

“Competition” 

vor.

Neben der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Zahlung eines Lizenzschadens in Höhe von 500,00 EUR, Zahlung von pauschalen Ermittlungskosten in Höhe von 20,00 EUR sowie die Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung (berechnet nach einem Gegenstandswert von 1.000,00 EUR für den Unterlassungsanspruch + 500,00 EUR für den Schadensersatzanspruch + 20,00 EUR pauschale Ermittlungskosten = 1.520,00 EUR) in Höhe von 215,00 EUR.

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

Filesharing-Abmahnung Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen des angeblichen Verbreitens eines Filmwerkes namens

“Gone Girl – Das perfekte Opfer” 

vor.

Neben der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines Lizenzschadens in Höhe von 600,00 EUR sowie die Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung (berechnet nach einem Gegenstandswert von 1.000,00 EUR für den Unterlassungsanspruch + 600,00 EUR für den Schadensersatzanspruch = 1.600,00 EUR) in Höhe von 215,00 EUR.

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

Abmahnung Zooland Music GmbH „One In A Million“ (Interpret: R.I.O. Feat. U-Jean)

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Firma Zooland Music GmbH wegen des angeblichen Verbreitens eines Musikwerkes namens

“One In A Million” (Interpret: R.I.O. Feat. U-Jean)

vor. Konkret soll die Rechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Dateiarchiv  “VA – German Top 100 Single Charts (17.07.2014) (2014) MP3″ im August 2014 angeboten worden sein.

In dem Abmahnschreiben wird mitgeteilt, dass die Ermittlung der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung von der Excipio GmbH unter Verwendung der Ermittlungssoftware NARS (Network Activity Recording and Supervision) festgestellt und dokumentiert worden sein soll.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung errechnet die Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen Lizenzschaden in Höhe von 300,00 EUR als Mindestschaden sowie Anwaltskosten für die Abmahnung (nach einem Streitwert von 6.300,00 EUR) in Höhe von 546,50 EUR. Es wird sodann der Vorschlag unterbreitet, neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu leisten.

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.