Filesharing-Abmahnung des Films „Fack ju Göhte“

Aktuell liegt mir eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblichen Verbreitens des Werkes

“Fack ju Göhte”

vor. Dieser Film soll im Mai 2014 zum Download angeboten worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen Betrag in Höhe von 815,00 EUR, der sich aus einem Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00  EUR ergeben soll.

Zögern Sie nicht mit mir Kontakt aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

 

Zur urheberrechtlichen Situation von Add-Ons, die automatisch Proxy-Server suchen und verwenden

Bei der Verwendung von Add-Ons, die automatisch Proxy-Server suchen und verwenden, stellt sich die Frage, ob sich urheberrechtliche Probleme ergeben, wenn man beispielsweise auf dem YouTube-Portal Videos abruft, die “in deinem Land leider nicht verfügbar sind”.
Die urheberrechtliche Situation stellt sich meiner Einschätzung nach so dar:

Die Add-Ons suchen automatisch einen Proxy-Server und verwenden diesen für den Datentransfer. Vereinfacht ausgedrückt, schaltet sich der Proxy zwischen den Browser und den Webserver von dem z.B. das Video gestreamt werden soll.
Hierbei wird nicht mit einer deutschen IP-Adresse auf dem Zielserver angefragt (und diese nicht abgewiesen). Der YouTube-Server erkennt nun die zu sperrende deutsche IP nicht mehr, da nur noch die Adresse des Proxy dort aufläuft.
Verstößt man mit dieser Nutzung nun aber gegen das Urheberrecht?

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