Abmahnung Astragon Entertainment GmbH „The Hunter: Call of the Wild“ (Computerspiel)

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann für die Firma Astragon Entertainment GmbH wegen des angeblichen Verbreitens der Software

“The Hunter: Call of the Wild“

vor.

Die Kanzlei NIMROD fordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. In der Abmahnung wird weiter ausgeführt, dass ein Lizenzschaden in Höhe von bis zu 5.000,00 EUR durchsetzbar sei.

Zudem wird ein Freistellungsanspruch der Aerosoft GmbH hinsichtlich der Anwaltskosten in Höhe von 672,50 EUR berechnet: hierzu wird ein Gegenstandswert von 6.000,00 EUR (Unterlassung 1.000,00 EUR + Schadensersatz 5.000,00 EUR) angesetzt und unter Berücksichtigung einer 1,5 Geschäftsgebühr nach VV RVG 2300 sowie einer Pauschale für Post und Telekommunikation nach VV RVG Nr. 7002 schließlich ein Gesamtbetrag in Höhe von 672,50 EUR netto genannt.

Im weiteren Verlauf des Abmahnschreibens wird ein zeitlich befristetes Vergleichsangebot in Höhe von 850,00 EUR zur Abgeltung aller Ansprüche der Astragon Entertainment GmbH unterbreitet.

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

Abmahnung Aerosoft GmbH „Fernbus Simulator“

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann für die Firma Aerosoft GmbH wegen des angeblichen Verbreitens der Software

“Fernbus Simulator“

vor.

Die Kanzlei NIMROD fordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. In der Abmahnung wird weiter ausgeführt, dass ein Lizenzschaden in Höhe von bis zu 5.000,00 EUR durchsetzbar sei.

Zudem wird ein Freistellungsanspruch der Aerosoft GmbH hinsichtlich der Anwaltskosten in Höhe von 1.336,90 EUR berechnet: hierzu wird ein Gegenstandswert von 35.000,00 EUR (Unterlassung 30.000,00 EUR + Schadensersatz 5.000,00 EUR) angesetzt und unter Berücksichtigung einer 1,5 Geschäftsgebühr nach VV RVG 2300 sowie einer Pauschale für Post und Telekommunikation nach VV RVG Nr. 7002 schließlich ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.336,90 EUR netto genannt.

Weiter wird ausgeführt, dass zum Zwecke der Abmahnung zunächst lediglich Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 6.000,00 EUR, mithin 551,00 EUR geltend gemacht würden.

Im weiteren Verlauf des Abmahnschreibens wird ein zeitlich befristetes Vergleichsangebot in Höhe von 475,00 EUR zur Abgeltung aller Ansprüche der Aerosoft GmbH unterbreitet.

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

Filesharing-Abmahnungen Twentieth Century Fox Entertainment Germany GmbH und Studiocanal GmbH

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Firma Twentieth Century Fox Entertainment Germany GmbH wegen des angeblichen Verbreitens von den Filmwerken

“Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“

und

„Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste“ 

vor.

Neben der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines Lizenzschadens in Höhe von 1.200,00 EUR sowie die Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung (berechnet nach einem Gegenstandswert von 1.000,00 EUR für den Unterlassungsanspruch + 1.200,00 EUR für den Schadensersatzanspruch = 2.200,00 EUR) in Höhe von 281,30 EUR.

Ferner mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Firma Studiocanal GmbH wegen angeblichen Verbreitens des Filmwerkes

„Sicario“

ab.

In diesem Fall wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Lizenzschadens in Höhe von 600,00 EUR sowie die Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung (berechnet nach einem Gegenstandswert von 1.000,00 EUR für den Unterlassungsanspruch + 600,00 EUR für den Schadensersatzanspruch = 1.600,00 EUR) in Höhe von 215,00 EUR gefordert.

 

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

Abmahnung des Musikstückes „Theater Nachts“ aus dem Film „Fack ju Göthe“

Mir liegt eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltschaft mbH für die Firma Mec-Early Entertainment GmbH wegen des angeblichen Verbreitens eines Musikwerkes namens

„Theater Nachts“

vor. Hierbei soll es sich Filmmusik aus dem Streifen “Fack ju Göhte” handeln. Dieser Film soll im Mai 2014 zum Download angeboten worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen Betrag in Höhe von 389,50 EUR, der sich aus einem Lizenzschaden in Höhe von 200,00 EUR, pauschalen Ermittlungskosten in Höhe 20,00 EUR sowie Anwaltskosten in Höhe von 169,50 EUR ergeben soll.

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

Filesharing-Abmahnung des Films „Fack ju Göhte“

Aktuell liegt mir eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblichen Verbreitens des Werkes

“Fack ju Göhte”

vor. Dieser Film soll im Mai 2014 zum Download angeboten worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen Betrag in Höhe von 815,00 EUR, der sich aus einem Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00  EUR ergeben soll.

Zögern Sie nicht mit mir Kontakt aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

 

Aktuelle Filesharing-Abmahnungen

Neben den Streaming-Abmahnungen werden natürlich nach wie vor Abmahnungen wegen Filesharing versandt.

Aktuell liegt mir eine Abmahnung der Kanzlei Baumgarten Brandt für die KSM GmbH wegen angeblichen Verbreitens des Werkes

„The Cake Eaters“

vor. Dieser Film soll bereits im September 2010 zum Download angeboten worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Baumgarten Brandt einen Betrag in Höhe von 765,00 EUR, der sich aus einem Schadensersatz in Höhe von 550,00 EUR sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00  EUR ergeben soll.

Ferner mahnt aktuell die Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH den Film

„Rush“

ab. Die Rechtsverletzung soll im November 2013 festgestellt worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen Betrag in Höhe von 815,00 EUR, der sich aus einem Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR sowie Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltsgebühren) in Höhe von 215,00  EUR ergeben soll.

Zögern Sie nicht mit mir Kontakt aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.