Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner für die Firma B1 Recordings GmbH wegen des angeblichen Verbreitens eines Musikwerkes namens
„She Moves“
vor. Konkret soll die Datei „Alle Farben feat. Graham Candy – She moves (Far Away) (Extended Mix).mp3“ im Juli 2014 angeboten worden sein.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Kornmeier & Partner einen Betrag in Höhe von 292,62 EUR, der sich aus einem Lizenzschaden in Höhe von 150,00 EUR, Ermittlungskosten (inkl. anteiliger Anwaltskosten für das Gestattungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG und anteiligen Anwaltskosten für die Geltendmachung des Auskunftsanspruches gegenüber dem Provider) in Höhe 18,62 EUR sowie Anwaltskosten für die Abmahnung selbst in Höhe von 124,00 EUR ergeben soll.
Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.