Abmahnung Astragon Entertainment GmbH „The Hunter: Call of the Wild“ (Computerspiel)

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann für die Firma Astragon Entertainment GmbH wegen des angeblichen Verbreitens der Software

“The Hunter: Call of the Wild“

vor.

Die Kanzlei NIMROD fordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. In der Abmahnung wird weiter ausgeführt, dass ein Lizenzschaden in Höhe von bis zu 5.000,00 EUR durchsetzbar sei.

Zudem wird ein Freistellungsanspruch der Aerosoft GmbH hinsichtlich der Anwaltskosten in Höhe von 672,50 EUR berechnet: hierzu wird ein Gegenstandswert von 6.000,00 EUR (Unterlassung 1.000,00 EUR + Schadensersatz 5.000,00 EUR) angesetzt und unter Berücksichtigung einer 1,5 Geschäftsgebühr nach VV RVG 2300 sowie einer Pauschale für Post und Telekommunikation nach VV RVG Nr. 7002 schließlich ein Gesamtbetrag in Höhe von 672,50 EUR netto genannt.

Im weiteren Verlauf des Abmahnschreibens wird ein zeitlich befristetes Vergleichsangebot in Höhe von 850,00 EUR zur Abgeltung aller Ansprüche der Astragon Entertainment GmbH unterbreitet.

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

Abmahnung „She Moves“ (Künstlergruppe „Alle Farben“)

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner für die Firma B1 Recordings GmbH wegen des angeblichen Verbreitens eines Musikwerkes namens

„She Moves“

vor. Konkret soll die Datei „Alle Farben feat. Graham Candy – She moves (Far Away) (Extended Mix).mp3“ im Juli 2014 angeboten worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Kornmeier & Partner einen Betrag in Höhe von 292,62 EUR, der sich aus einem Lizenzschaden in Höhe von 150,00 EUR, Ermittlungskosten (inkl. anteiliger Anwaltskosten für das Gestattungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG und anteiligen Anwaltskosten für die Geltendmachung des Auskunftsanspruches gegenüber dem Provider) in Höhe 18,62 EUR sowie Anwaltskosten für die Abmahnung selbst in Höhe von 124,00 EUR ergeben soll.

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

Filesharing-Abmahnung des Films „Fack ju Göhte“

Aktuell liegt mir eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblichen Verbreitens des Werkes

“Fack ju Göhte”

vor. Dieser Film soll im Mai 2014 zum Download angeboten worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen Betrag in Höhe von 815,00 EUR, der sich aus einem Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00  EUR ergeben soll.

Zögern Sie nicht mit mir Kontakt aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.