Wachstum bei Audio-Streaming

Die deutsche Musikindustrie nahm im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 783,2 Millionen Euro ein. Dies geht aus dem Halbjahresreport 2019 des Bundesverbandes Musikindustrie hervor.

Umsatzstärkstes Format und Wachstumstreiber ist das Audio-Streaming, hier konnte ein Zuwachs um 27,7 % erreicht werden.

66 % des Gesamtumsatzes im ersten Halbjahr wurden im Digitalgeschäft erzielt. Dieser lässt sich weiter wie folgt unterteilen:

  • Audio-Streaming: 56,4 %
  • Download á la carte (Download-Tracks, Download-Bundles, Download-Musikvideos): 6,6 %
  • Digital sonstiges (z.B. Realtones, Video-Streaming): 3,0 %.

Das physische Geschäft ging dagegen weiter zurück (um 11 %) und erreicht nur noch 34 % des Gesamtumsatzes. Die Einnahmen aus dem Verkauf von CDs gingen um 11,7 % zurück. Allerdings konnte der Verkauf von Vinyl-Alben um 7,4 % zulegen. Der Anteil dieses analogen Mediums machte damit 4,4 % des Gesamtumsatzes aus.  

Neil Young veröffentlicht Backkatalog über eigenen Streamingdienst

Neil Young veröffentlicht seinen vollständigen Backkatalog in höchstmöglicher Qualität.

Ab 01.12.2017 sollen über seinen eigenen Streamingdienst Xstream Music von der Seite neilyoungarchives.com unkomprimierte Master-Aufnahmen streambar sein. Es soll jeder Track, den er aufgenommen hat und alle Alben zu finden sein, die er je produzierte. Der Künstler verspricht auf seiner Facebook-Seite, dass die Aufnahmen in der „in der höchstmöglichen Qualität, die eure Maschinen ermöglichen“ geliefert werden.

Zum Start des Archivs soll der Zugriff zunächst gratis sein.

Abmahnung des Musikstückes „Theater Nachts“ aus dem Film „Fack ju Göthe“

Mir liegt eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltschaft mbH für die Firma Mec-Early Entertainment GmbH wegen des angeblichen Verbreitens eines Musikwerkes namens

„Theater Nachts“

vor. Hierbei soll es sich Filmmusik aus dem Streifen “Fack ju Göhte” handeln. Dieser Film soll im Mai 2014 zum Download angeboten worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen Betrag in Höhe von 389,50 EUR, der sich aus einem Lizenzschaden in Höhe von 200,00 EUR, pauschalen Ermittlungskosten in Höhe 20,00 EUR sowie Anwaltskosten in Höhe von 169,50 EUR ergeben soll.

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.