Abmahnung Astragon Entertainment GmbH „The Hunter: Call of the Wild“ (Computerspiel)

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann für die Firma Astragon Entertainment GmbH wegen des angeblichen Verbreitens der Software

“The Hunter: Call of the Wild“

vor.

Die Kanzlei NIMROD fordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. In der Abmahnung wird weiter ausgeführt, dass ein Lizenzschaden in Höhe von bis zu 5.000,00 EUR durchsetzbar sei.

Zudem wird ein Freistellungsanspruch der Aerosoft GmbH hinsichtlich der Anwaltskosten in Höhe von 672,50 EUR berechnet: hierzu wird ein Gegenstandswert von 6.000,00 EUR (Unterlassung 1.000,00 EUR + Schadensersatz 5.000,00 EUR) angesetzt und unter Berücksichtigung einer 1,5 Geschäftsgebühr nach VV RVG 2300 sowie einer Pauschale für Post und Telekommunikation nach VV RVG Nr. 7002 schließlich ein Gesamtbetrag in Höhe von 672,50 EUR netto genannt.

Im weiteren Verlauf des Abmahnschreibens wird ein zeitlich befristetes Vergleichsangebot in Höhe von 850,00 EUR zur Abgeltung aller Ansprüche der Astragon Entertainment GmbH unterbreitet.

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

Filesharing-Abmahnungen Twentieth Century Fox Entertainment Germany GmbH und Studiocanal GmbH

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Firma Twentieth Century Fox Entertainment Germany GmbH wegen des angeblichen Verbreitens von den Filmwerken

“Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“

und

„Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste“ 

vor.

Neben der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines Lizenzschadens in Höhe von 1.200,00 EUR sowie die Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung (berechnet nach einem Gegenstandswert von 1.000,00 EUR für den Unterlassungsanspruch + 1.200,00 EUR für den Schadensersatzanspruch = 2.200,00 EUR) in Höhe von 281,30 EUR.

Ferner mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Firma Studiocanal GmbH wegen angeblichen Verbreitens des Filmwerkes

„Sicario“

ab.

In diesem Fall wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Lizenzschadens in Höhe von 600,00 EUR sowie die Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung (berechnet nach einem Gegenstandswert von 1.000,00 EUR für den Unterlassungsanspruch + 600,00 EUR für den Schadensersatzanspruch = 1.600,00 EUR) in Höhe von 215,00 EUR gefordert.

 

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

Filesharing-Abmahnung Malibu Media LLC

Mir liegt eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Firma Malibu Media LLC wegen des angeblichen Verbreitens eines Filmwerkes namens

“Competition” 

vor.

Neben der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Zahlung eines Lizenzschadens in Höhe von 500,00 EUR, Zahlung von pauschalen Ermittlungskosten in Höhe von 20,00 EUR sowie die Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung (berechnet nach einem Gegenstandswert von 1.000,00 EUR für den Unterlassungsanspruch + 500,00 EUR für den Schadensersatzanspruch + 20,00 EUR pauschale Ermittlungskosten = 1.520,00 EUR) in Höhe von 215,00 EUR.

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

Filesharing-Abmahnung Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen des angeblichen Verbreitens eines Filmwerkes namens

“Gone Girl – Das perfekte Opfer” 

vor.

Neben der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines Lizenzschadens in Höhe von 600,00 EUR sowie die Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung (berechnet nach einem Gegenstandswert von 1.000,00 EUR für den Unterlassungsanspruch + 600,00 EUR für den Schadensersatzanspruch = 1.600,00 EUR) in Höhe von 215,00 EUR.

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.