Wachstum bei Audio-Streaming

Die deutsche Musikindustrie nahm im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 783,2 Millionen Euro ein. Dies geht aus dem Halbjahresreport 2019 des Bundesverbandes Musikindustrie hervor.

Umsatzstärkstes Format und Wachstumstreiber ist das Audio-Streaming, hier konnte ein Zuwachs um 27,7 % erreicht werden.

66 % des Gesamtumsatzes im ersten Halbjahr wurden im Digitalgeschäft erzielt. Dieser lässt sich weiter wie folgt unterteilen:

  • Audio-Streaming: 56,4 %
  • Download á la carte (Download-Tracks, Download-Bundles, Download-Musikvideos): 6,6 %
  • Digital sonstiges (z.B. Realtones, Video-Streaming): 3,0 %.

Das physische Geschäft ging dagegen weiter zurück (um 11 %) und erreicht nur noch 34 % des Gesamtumsatzes. Die Einnahmen aus dem Verkauf von CDs gingen um 11,7 % zurück. Allerdings konnte der Verkauf von Vinyl-Alben um 7,4 % zulegen. Der Anteil dieses analogen Mediums machte damit 4,4 % des Gesamtumsatzes aus.  

Abmahnung Astragon Entertainment GmbH „The Hunter: Call of the Wild“ (Computerspiel)

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte Bockslaff Strahmann für die Firma Astragon Entertainment GmbH wegen des angeblichen Verbreitens der Software

“The Hunter: Call of the Wild“

vor.

Die Kanzlei NIMROD fordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. In der Abmahnung wird weiter ausgeführt, dass ein Lizenzschaden in Höhe von bis zu 5.000,00 EUR durchsetzbar sei.

Zudem wird ein Freistellungsanspruch der Aerosoft GmbH hinsichtlich der Anwaltskosten in Höhe von 672,50 EUR berechnet: hierzu wird ein Gegenstandswert von 6.000,00 EUR (Unterlassung 1.000,00 EUR + Schadensersatz 5.000,00 EUR) angesetzt und unter Berücksichtigung einer 1,5 Geschäftsgebühr nach VV RVG 2300 sowie einer Pauschale für Post und Telekommunikation nach VV RVG Nr. 7002 schließlich ein Gesamtbetrag in Höhe von 672,50 EUR netto genannt.

Im weiteren Verlauf des Abmahnschreibens wird ein zeitlich befristetes Vergleichsangebot in Höhe von 850,00 EUR zur Abgeltung aller Ansprüche der Astragon Entertainment GmbH unterbreitet.

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

Bundesverband Musikindustrie: hohe Wachstumsdynamik beim Streaming

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) gab bekannt, dass der Umsatz aus Musikverkäufen nach ersten Hochrechnungen im Jahre 2015 erstmals seit 2009 wieder über 1,5 Milliarden Euro gelegen hat. Eine hohe Wachstumsdynamik hat sich beim Streaming gezeigt; hier wurde ein Zuwachs um 96,6% erreicht.

Die Downloadumsätze sind dagegen um 2,6% zurückgegangen, es wurden hiermit 15,7% des Gesamtumsatzes generiert – über Audio-Streaming bereits 13,8%.

Der Umsatz bei physischen Musikverkäufen – also CD, Schallplatte, DVD, Bluray- ging insgesamt zurück und macht 69,1% des Gesamtumsatzes aus. Vinyl legt jedoch erneut zu (Wachstum: 32,2%) und ist für 3,3% der Umsätze verantwortlich.

Weitere Informationen sowie eine grafische Aufbereitung der Zahlen gibt es hier.