Filesharing-Abmahnung des Films „Fack ju Göhte“

Aktuell liegt mir eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblichen Verbreitens des Werkes

“Fack ju Göhte”

vor. Dieser Film soll im Mai 2014 zum Download angeboten worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen Betrag in Höhe von 815,00 EUR, der sich aus einem Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00  EUR ergeben soll.

Zögern Sie nicht mit mir Kontakt aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

 

Aktuelle Filesharing-Abmahnungen

Neben den Streaming-Abmahnungen werden natürlich nach wie vor Abmahnungen wegen Filesharing versandt.

Aktuell liegt mir eine Abmahnung der Kanzlei Baumgarten Brandt für die KSM GmbH wegen angeblichen Verbreitens des Werkes

„The Cake Eaters“

vor. Dieser Film soll bereits im September 2010 zum Download angeboten worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Baumgarten Brandt einen Betrag in Höhe von 765,00 EUR, der sich aus einem Schadensersatz in Höhe von 550,00 EUR sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00  EUR ergeben soll.

Ferner mahnt aktuell die Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH den Film

„Rush“

ab. Die Rechtsverletzung soll im November 2013 festgestellt worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen Betrag in Höhe von 815,00 EUR, der sich aus einem Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR sowie Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltsgebühren) in Höhe von 215,00  EUR ergeben soll.

Zögern Sie nicht mit mir Kontakt aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.