Abmahnung Mec-Early Entertainment GmbH „Kontra K – Wölfe“

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Firma Mec-Early Entertainment GmbH wegen des angeblichen Verbreitens eines Musikwerkes namens

“Kontra K – Wölfe”

vor. Konkret soll die Rechtsverletzung im Zusammenhang mit der Datei „VA – German Top 100 Single Charts (17.07.2014) (2014) MP3″ im August 2014 angeboten worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen Betrag in Höhe von 389,50 EUR, der sich aus einem Lizenzschaden in Höhe von 200,00 EUR, pauschalen Ermittlungskosten in Höhe 20,00 EUR sowie Anwaltskosten für die Abmahnung selbst in Höhe von 169,50 EUR ergeben soll.

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

Abmahnung „She Moves“ (Künstlergruppe „Alle Farben“)

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner für die Firma B1 Recordings GmbH wegen des angeblichen Verbreitens eines Musikwerkes namens

„She Moves“

vor. Konkret soll die Datei „Alle Farben feat. Graham Candy – She moves (Far Away) (Extended Mix).mp3“ im Juli 2014 angeboten worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Kornmeier & Partner einen Betrag in Höhe von 292,62 EUR, der sich aus einem Lizenzschaden in Höhe von 150,00 EUR, Ermittlungskosten (inkl. anteiliger Anwaltskosten für das Gestattungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG und anteiligen Anwaltskosten für die Geltendmachung des Auskunftsanspruches gegenüber dem Provider) in Höhe 18,62 EUR sowie Anwaltskosten für die Abmahnung selbst in Höhe von 124,00 EUR ergeben soll.

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

Abmahnung des Musikstückes „Theater Nachts“ aus dem Film „Fack ju Göthe“

Mir liegt eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltschaft mbH für die Firma Mec-Early Entertainment GmbH wegen des angeblichen Verbreitens eines Musikwerkes namens

„Theater Nachts“

vor. Hierbei soll es sich Filmmusik aus dem Streifen “Fack ju Göhte” handeln. Dieser Film soll im Mai 2014 zum Download angeboten worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen Betrag in Höhe von 389,50 EUR, der sich aus einem Lizenzschaden in Höhe von 200,00 EUR, pauschalen Ermittlungskosten in Höhe 20,00 EUR sowie Anwaltskosten in Höhe von 169,50 EUR ergeben soll.

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

Filesharing-Abmahnung des Films „Fack ju Göhte“

Aktuell liegt mir eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH wegen angeblichen Verbreitens des Werkes

“Fack ju Göhte”

vor. Dieser Film soll im Mai 2014 zum Download angeboten worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen Betrag in Höhe von 815,00 EUR, der sich aus einem Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00  EUR ergeben soll.

Zögern Sie nicht mit mir Kontakt aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

 

Aktuelle Filesharing-Abmahnungen

Neben den Streaming-Abmahnungen werden natürlich nach wie vor Abmahnungen wegen Filesharing versandt.

Aktuell liegt mir eine Abmahnung der Kanzlei Baumgarten Brandt für die KSM GmbH wegen angeblichen Verbreitens des Werkes

„The Cake Eaters“

vor. Dieser Film soll bereits im September 2010 zum Download angeboten worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Baumgarten Brandt einen Betrag in Höhe von 765,00 EUR, der sich aus einem Schadensersatz in Höhe von 550,00 EUR sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00  EUR ergeben soll.

Ferner mahnt aktuell die Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH den Film

„Rush“

ab. Die Rechtsverletzung soll im November 2013 festgestellt worden sein.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer einen Betrag in Höhe von 815,00 EUR, der sich aus einem Schadensersatz in Höhe von 600,00 EUR sowie Aufwendungsersatz (Rechtsanwaltsgebühren) in Höhe von 215,00  EUR ergeben soll.

Zögern Sie nicht mit mir Kontakt aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

 

Erste Streaming-Abmahnungen!

Nachdem bereits die Kanzlei GGR Rechtsanwälte sowie der Kollegen Hoesmann über erste Abmahnungen wegen Streaming informierte, erreichen auch mich erste Anfragen.

Es geht es um den Vorwurf, dass der Anschlussinhaber ein Werk des Schweizer Unternehmens The Archive AG aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung über eine Internetplattform angesehen haben soll. In dem von der Kanzlei Urmann und Collegen versandten Abmahnschreiben soll die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 250,00 EUR gefordert worden sein.

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Zur urheberrechtlichen Situation von Add-Ons, die automatisch Proxy-Server suchen und verwenden

Bei der Verwendung von Add-Ons, die automatisch Proxy-Server suchen und verwenden, stellt sich die Frage, ob sich urheberrechtliche Probleme ergeben, wenn man beispielsweise auf dem YouTube-Portal Videos abruft, die “in deinem Land leider nicht verfügbar sind”.
Die urheberrechtliche Situation stellt sich meiner Einschätzung nach so dar:

Die Add-Ons suchen automatisch einen Proxy-Server und verwenden diesen für den Datentransfer. Vereinfacht ausgedrückt, schaltet sich der Proxy zwischen den Browser und den Webserver von dem z.B. das Video gestreamt werden soll.
Hierbei wird nicht mit einer deutschen IP-Adresse auf dem Zielserver angefragt (und diese nicht abgewiesen). Der YouTube-Server erkennt nun die zu sperrende deutsche IP nicht mehr, da nur noch die Adresse des Proxy dort aufläuft.
Verstößt man mit dieser Nutzung nun aber gegen das Urheberrecht?

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