Filesharing-Abmahnungen Twentieth Century Fox Entertainment Germany GmbH und Studiocanal GmbH

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Firma Twentieth Century Fox Entertainment Germany GmbH wegen des angeblichen Verbreitens von den Filmwerken

“Maze Runner – Die Auserwählten im Labyrinth“

und

„Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste“ 

vor.

Neben der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines Lizenzschadens in Höhe von 1.200,00 EUR sowie die Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung (berechnet nach einem Gegenstandswert von 1.000,00 EUR für den Unterlassungsanspruch + 1.200,00 EUR für den Schadensersatzanspruch = 2.200,00 EUR) in Höhe von 281,30 EUR.

Ferner mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Firma Studiocanal GmbH wegen angeblichen Verbreitens des Filmwerkes

„Sicario“

ab.

In diesem Fall wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines Lizenzschadens in Höhe von 600,00 EUR sowie die Erstattung von Anwaltskosten für die Abmahnung (berechnet nach einem Gegenstandswert von 1.000,00 EUR für den Unterlassungsanspruch + 600,00 EUR für den Schadensersatzanspruch = 1.600,00 EUR) in Höhe von 215,00 EUR gefordert.

 

Zögern Sie nicht Kontakt mit mir aufzunehmen, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Die ungeprüfte Abgabe von vorgefertigten Unterlassungserklärungen oder die unbefangene Kontaktaufnahme zu den abmahnenden Kanzleien kann zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

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